Was tun wenn jemand stirbt?

Wenn jemand aus der Mitte stirbt, dann hinterlässt dieser Verstorbene eine tiefe Lücke und die Trauerarbeit beginnt. Aber mit Trauerarbeit allein ist es leider nicht getan, denn wenn jemand stirbt sind auch unterschiedliche Erledigungen zu tätigen.

Unmittelbar nach dem Tod zu erledigen ist

Verstirbt jemand zu Hause, so muss umgehend ein Arzt verständigt werden, dieser stellt offiziell den Tod fest, indem er einen Totenschein ausstellt. In der Regel übernimmt diese Aufgabe der Hausarzt, ist dieser nicht anzutreffen wird ein ärztlicher Notdienst damit beauftragt. Tritt der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim ein, wird der Totenschein von dort ausgestellt.Weitere Angehörige und Freunde werden verständigt, mitunter auch der Arbeitgeber.


Liste für erste Erledigungen nach dem Tod eines Mitmenschen

  • Sämtliche Unterlagen müssen zusammengesucht werden. Als erstes der Organspende-Ausweis, wenn es einen gibt und diverse Verfügungen. Gefolgt von diversen Urkunden wie Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Personalausweis, eventuell Scheidungsurkunde und Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Diese Urkunden müssen gemeinsam mit dem Totenschein spätestens 3 Werktage nach dem Tod am Standesamt des Sterbeortes vorgelegt werden, damit eine Sterbeurkunde ausgehändigt werden kann.
  • Ein Bestattungsunternehmen ist zu beauftragen, da der Verstorbene innerhalb von 36 Stunden in eine Kühlzelle überführt werden muss. Dieses veranlasst die Überführung in ein Krematorium oder in die Leichenhalle. Die Bestattung ist vorzubereiten. Findet eine Feuerbestattung statt, muss eine Genehmigung vom Krematorium eingeholt werden, in der Regel kümmert sich der Bestatter um diese Aufgabe.
  • Das Pfarramt ist über den Todesfall in Kenntnis zu setzen. Soll ein Pfarrer bei der Beisetzung dabei sein, muss dieser informiert werden.
  • Handelt es sich um einen Unfalltod, so muss die Unfallversicherung innerhalb von 2 Tage kontaktiert werden.
    Liegt eine Lebens- oder Sterbeversicherung vor, sind auch diese Versicherungen zu verständigen.

tod-was-tun wenn jemand stirbt

Innerhalb von wenigen Tagen zu erledigen ist:

Das Standesamt des Sterbeortes ist aufzusuchen, damit eine Sterbeurkunde ausgestellt wird. Diese Sterbeurkunde muss bei vielen unterschiedlichen Ämtern vorgelegt werden, wie: Banken, Versicherungen, Pensionsanstalt sowie privaten Rententrägern. Das Einwohnermeldeamt erhält in der Regel diese Urkunde vom jeweiligen Standesamt.

Die Form der Bestattung ist festzulegen, handelt es sich um eine Erd-. um eine Feuer- oder eine Seebestattung. Wird sich für eine Erdbestattung entschieden, wird die letzte Ruhestätte im Friedhof ausgewählt und ein Grabnutzungsrecht erworben. Sarg, Urne und der Umfang der Trauerfeier werden bestimmt. Der Rahmen der Trauerfeier wird festgelegt. Endet die Bestattung mit einer Zusammenkunft aller Trauerden in einem Restaurant, muss eine Reservierung erfolgen. Meist wird ein einheitliches Menü serviert, das gleich bei der Reservierung bestimmt wird. Auch die Bekleidung des Toten ist herzurichten. Grabschmuck und Kränze werden bestellt. Trauerkarten werden ausgesucht und umgehend in Druck gegeben, damit sie gleich versendet werden können.

Wenn diese formellen Aufgaben erledigt sind, muss der Mietvertrag des Verstorbenen gekündigt werden. Meist gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Auch auf Energieversorger, Rundfunkbeiträge, diverse Verträge, Mitgliedschaften und Abos sowie auf Telefon, Kabelfernsehen und Internet darf nicht vergessen werden. All das muss abgemeldet und gekündigt werden. Wurden Dienstleistungen, wie ein Pflegedienst bezogen, ist auch dieser abzumelden.
Hat der Verstorbenen die letzte Zeit seines Lebens im Alten- und Pflegeheim verbracht, ist die Räumung des Zimmers vorzunehmen. Mit der Heimleitung ist zu klären, wie lange noch Zahlungen zu leisten sind und wann die Räumung erfolgen soll.

Wie hoch sind die Kosten der Bestattung?

Laut Verbraucherzentrale belaufen sich die Kosten einer Bestattung auf ca. 5000 Euro. Wer sich das nicht leisten kann, der muss Einsparungen vornehmen. Angehörige können dem Bestatter wenige Aufgaben abnehmen, wie das Drucken der Trauerkarten. Oder es müssen Einsparungen beim Sarg oder beim Blumenschmuck vorgenommen werden. Auch die Zusammenkunft der Trauernden nach der Bestattung und deren Bewirtung ist kein Muss. Wer sparen muss, der lässt das Totenmahl einfach weg.

Was nach der Trauerfeier zu erledigen ist

Laufende Zahlungen sind zu begleichen. Wurden Strom, Telefon, Miete, Abos und viele weitere Kosten noch nicht gekündigt, dann hat das jetzt zu geschehen.

Accounts in sozialen Netzwerken, die auf den Verstorbenen lauten, können ganz einfach per Mausklick gelöscht werden.
Wurden noch nicht alle Ämter und Behörden über den Todesfall informiert, dann ist das jetzt zu tun.
Ist ein Testament vorhanden, muss dieses ungeöffnet beim Amtsgericht vorgelegt werden. Das Amtsgericht des Wohnortes des Verstorbenen ist dafür zuständig. Das Testament wird dort geprüft und innerhalb einer Frist von 8 Wochen erhalten die Erben eine beglaubigte Kopie. Damit kann ein Erbschein erlangt werden, nach dem Erhalt des Erbscheins wird das Testament eröffnet.

Hinterbliebene bedanken sich sehr oft mit einer Danksagung. Danksagungskarten werden ausgesendet.
Die Wohnung des Verstorbenen ist zu räumen.

Ein Ordner mit den wichtigsten Dokumenten wird angelegt. Darin befinden sich die Sterbeurkunde, die gesamte Abrechnung der Bestattung, Unterlagen betreffend Grabnutzung.

Die Grabreinigung steht nach Wochen an, Kränze werden weggeschafft, Blumen werden gepflanzt. Die Grabeinfassung wird aufgestellt.

Tipps – Diese Unterlagen sollten griffbereit sein, wenn jemand stirbt:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Scheidungsurkunde
  • oder Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Versicherungskarte des Verstorbenen