Eine verlorene Kreditkarte ist äußerst ärgerlich. Dies kann unabsichtlich passieren und ohne, dass man es merkt. Aber auch Diebstahl liegt im Bereich des Möglichen. Es gibt immer wieder Fälle von Kreditkartenbetrügereien, bei denen Kreditkartendaten missbraucht werden zum Beispiel, indem online Einkäufe durchgeführt werden. Aus diesem Grunde sollte man nach einem Verlust wichtige Maßnahmen einleiten. Gefahren gibt es also zu Genüge. Die Methoden, die man hinterher einsetzt um den Schaden zu minimieren sind aufwändig. Besser ist es deshalb sofort zu reagieren und einen Schaden gar erst zu verhindern, wenn die Kreditkarte nicht mehr auffindbar ist.
Was ist eine Kreditkarte?
Eine Kreditkarte ist ein einfaches und bequemes Zahlungsmittel in Form einer Plastikkarte. Das Zahlungsmittel ist äußerst populär, daneben werden nur die EC-Karte und das Bargeld häufiger eingesetzt. Sie kann zum Bezahlen ins In- und Ausland eingesetzt werden und so ist es möglich unkompliziert immer und überall zu bezahlen, auch wenn man kein Bargeld zur Hand hat. Es gibt sogar Kreditkarten, die man einfach mit einem Guthaben aufladen kann. So kann man stets steuern wie viel Geld ausgegeben wird und geht kein großes Risiko beim Verlust der Karte ein. Die Bezeichnung „Kreditkarte“ erhielt sie dadurch, dass eine Kreditlinie auf dem Kreditkonto der Karte von der Bank zur Verfügung gestellt wird. Als Kunde kann man mit der Bank ganz individuell vereinbaren wie hoch die Kreditlinie ist.
Erster Schritt bei Verlust: Kreditkarte sperren lassen
- Bei einem Verlust der Kreditkarte sollte man sie zu allererst sperren lassen. Direkt nachdem Sie einen Verlust feststellen oder seltsame Aktivitäten feststellen müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
- Es gibt einen zentralen Sperrnotruf, der unter der Telefonnummer +49 / 116 116 zu erreichen ist. Rufen Sie diesen an und teilen Sie ihm mit, dass die Kreditkarten verloren gegangen ist.
- Lassen Sie die Karte sperren. Der Anruf ist in der Regel innerhalb Deutschlands kostenlos und gilt für die meisten Banken.
- Die Advanzia Bank, Barclycard, ConsorsBank, Postbank, Santander Bank und Targobank (unter anderem) haben einen gesonderten Sperr-Notruf, der auf der jeweiligen Webseite zu finden ist.
Sperrung aus dem Ausland
Wenn Sie die oben genannte Sperrnummer nicht erreichen können und aus dem Ausland anrufen, sollten Sie die +49 – 30 4050 4050 aus Berlin austesten. Unter dieser Rufnummer gibt es eine Alternative zur besseren Erreichbarkeit. Wie teuer der Anruf aus dem Ausland ist hängt vom jeweiligen Telefonanbieter ab. Es gibt zusätzlich eine praktische Datenbank, in der man herausfinden kann, ob die eigene Bank an der zentralen Sperrnotruf-Nummer teilnimmt. Diese erreichen Sie unter diesem Link.
Weitere Schritte nach der Sperrung
Wichtig ist es unbedingt die Sperrung und den Anruf zu dokumentieren sowie den kompletten Vorgang aufzuschreiben. Nach Sperrung der Kreditkarte sollte zudem unbedingt die örtliche Polizei kontaktiert werden. Unterrichten Sie sie über den Vorgang und wann die Karte aus welchem Grund gesperrt wurde. Auf der Polizeistellen sollten Sie sich zudem die Daten des Polizisten notieren. Ihn nach einer Kopie seines Ausweises fragen und einen Durchschlag der Anzeige mitgeben lassen. Die Sperrung der Kreditkarte sollte genau nach der Uhrzeit dokumentiert werden. Eventuell muss man dies auch durch sein Handy oder Telefon nachweisen können, falls hinterher dennoch Schäden entstehen, für die man haften soll.
Benachrichtigen Sie auch das Institut, bei dem Sie das Konto führen. Dies rät die Polizei. Oftmals fordert die Bank einen sowieso dazu auf Schadensunterlagen auszufüllen und sie an die Bank zurückzuschicken. Es ist nötig vorher und danach genauestens die Kreditkartenabrechnung zu überprüfen. Zum Sperren der Kreditkarte sind die Kartendaten und Kontodaten erforderlich. Notieren Sie sich diese vor dem Anruf. Nach der Sperre haftet die Bank stets für mögliche entstandene Schäden. Gerade bei EC-Karten haftet der Kunde bei Schäden aber erst einmal selbst. Bei Kreditkarten muss der Kunde, wenn eingekauft wurde normalerweise lediglich bis 50 Euro nach und vor der Kartensperrung haften. Nehmen Sie die Kreditkarte gerade im Urlaub am besten nur dann nach draußen mit, wenn Sie sie auch wirklich benötigen. Übrigens kann man auch regelmäßig die Geheimzahl ändern.