Was tun gegen Asbest Verschmutzung

Von fest gebundenen Asbestprodukten geht bei einem eingebauten Zustand keine Gefahr aus. Die Asbestfasern können durch eine Erschütterung oder durch Luftströmungen freigesetzt werden. Altern die Bindemittel besteht Handlungsbedarf. Werden Gebäudeteile oder gar ganze Gebäude abgebrochen, muss zwingend ein sachgemäßer Abriss und die damit verbundene Entsorgung stattfinden.

Schutzmaßnahmen müssen sein bei Asbest

Asbesthaltige Materialien dürfen nicht einfach entfernt werden. Kam es zu einer Asbestverschmutzung besteht immer professioneller Handlungsbedarf von Fachpersonal. Rechtlich wird der Umfang mit Asbest nach den Regelungen der Gefahrstoffverordnung und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 vorgeschrieben. Es handelt sich explizit um die Regeln im Umgang mit Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- sowie Instandhaltungsarbeiten.

Ohne fachliche Kenntnisse oder einen Asbestschein dürfen eigenständig keine Asbestarbeiten vorgenommen werden. Es gilt, unbedingt eine Staubentstehung zu verhindern. Das Einatmen von freigesetzten Asbestfasern muss unbedingt vermieden werden. Zur Durchführung der Arbeiten mit Asbestfasern ist eine geeignete Schutzausrüstung notwendig. Ein Verstoß gegen die Richtlinien und Gesetze im Umgang mit astbesthaltigen Materialien kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Die Entsorgung von asbesthaltigen Materialien

Die astbesthaltigen Kleinmengen oder Gegenstände werden von den jeweiligen Entsorgungsträgern mit der Schadstoffkleinmengensammlung angenommen. Es erfolgt eine Annahme gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen oder alternativen Deponien.

Asbesthaltige Baustoffe werden als gefährlich eingestuft. Die Einstufung wird über das Gefahrenpotenzial kategorisiert. Die asbesthaltigen Materialien werden für unterschiedliche Zwecke eingesetzt. Selbst Nachtspeicheröfen können asbesthaltige Materialien besitzen.

Der TRGS 519 Lehrgang

Mit einem Asbest Lehrgang entsteht die Legitimation, Asbest fachkundig zu entfernen. Es besteht die Möglichkeit, den kleinen oder den großen Asbestschein mit einem Lehrgang zu absolvieren. Der Lehrgangsschein ist geeignet für Bauleiter, Handwerker sowie SiGeKo. Des Weiteren wird der Lehrgangsschein für Entsorger sowie industrielle Dienstleister empfohlen. Anschließend dürfen die Beaufsichtigung sowie die Durchführung von sämtlichen Sanierungs-, Abbruch- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, welche schwach gebundenen Asbestprodukte gemäß der Anlage 3 der TRGS 519 Richtlinie betrifft.

Im Lehrgang enthalten sind unter anderem die Kunde über die Eigenschaften sowie die Gesundheitsgefahren von Asbest. Sämtliche Vorschriften und Regelungen werden theoretisch unterrichtet. Weitere Inhaltsbereiche beinhalten die personellen Anforderungen mit dem Umgang von Gefahrstoffen sowie deren vorbereitenden Arbeiten für die notwendigen Anzeigen an die zuständigen Behörden.

Theoretische Lehrgangsinhalte

Weitere theoretische Arbeitsinhalte betreffen alle sicherheitstechnischen Maßnahmen, die persönliche Schutzausrüstung sowie die Einrichtung der Baustelle. Die Tätigkeit mit asbesthaltigen Abfällen sowie die technisch notwendigen Ausrüstungen werden besprochen. Die Gerätefachkunde nach TRGS 519 sowie TRGS 521 wird vermittelt.

Der Lehrgang lässt keinen Themenbereich aus. Die Erfolgskontrolle sowie die Freigabemessungen sind ein weiterer Themenbereich des Lehrgangs. Die richtige Abfallentsorgung sowie der Abtransport der asbesthaltigen Produkte wird ebenso unterrichtet.