Was tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich zahlt?

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Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kennen es, wenn sie zum Monatswechsel auf ihr Konto schauen, jedoch der Arbeitgeber noch nicht bezahlt hat. In der Praxis kommt dieses Szenario gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen immer mal wieder vor. Wenn die Liquidität des Unternehmens nicht stimmt, oder wenn der Chef zum Beispiel sich selbst um die Zahlungen kümmert, kann es durchaus der Fall sein, das ein gewisser Verzug entsteht, der in der Praxis zu finanziellen Problemen führt.

Wie gehe ich bei Lohnverspätungen vor?

In der Praxis ist dies natürlich davon abhängig, wo man arbeitet. Wer in einem kleinen Unternehmen arbeitet, wird hier anders vorgehen, als wenn er in einer großen Firma arbeitet. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Arbeitgeber über die Verspätung der Zahlung unterrichtet werden muss. Dies kann mündlich, oder aber auch schriftlich geschehen. In der Praxis ist dies sehr wichtig, denn manchmal passiert z.B. ein Fehler bei der Überweisung, den der Arbeitgeber gar nicht mitbekommt. Darüber hinaus ist es möglich, dass natürlich auch eine schriftliche Unterweisung darüber stattfinden kann, dass der Lohnt nicht gezahlt wurde. In beiden Fällen sollte jedoch eine Frist genannt werden, bis zu welcher das Gehalt gezahlt werden soll.

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Tipp: besser alles schriftlich dokumentieren, um für Rechtsstreitigkeiten besser vorbereitet zu sein!

Nachdem der Arbeitgeber eine Zahlungsaufforderung mit Frist erhalten hat, muss diese Frist abgewartet werden. Wenn zum genannten Stichtag keine Gutschrift auf dem Konto eingegangen ist, bzw. das ausstehende Gehalt nicht gezahlt wurde, geht es darum, dass der Arbeitgeber abgemahnt wird. In der Praxis funktioniert dies ebenfalls schriftlich. Der darauffolgende logische nächste Schritt ist es, die Arbeitsleistung zu verweigern und somit dafür zu sorgen, dass der Arbeitgeber in einen größeren Zugzwang gerät. Wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, den Lohn zu bezahlen, sollte nicht weitergearbeitet werden.

Hier muss aber auch das persönliche Verhältnis zum Arbeitgeber berücksichtigt werden. Wer zum Beispiel in einem kleinen Zimmererbetrieb arbeitet und weiß, dass ein großer Kunde in den kommenden Tagen zahlen wird und dann der Lohn auch an die Angestellten vergeben wird, sollte anders vorgehen, als wenn er kein Gehalt bekommt und entsprechend nicht weiß, welche Geschäfte in seiner Firma laufen und wie es um die Liquidität der Firma steht.

  • Arbeitgeber schriftlich über Verspätung informieren und Frist festlegen
  • Abmahnung schreiben und Arbeitsleistung verweigern
  • Klage auf Zahlung nebst Zinsen gegen den Arbeitgeber einreichen
  • Job wechseln bzw. Arbeitslosengeld anmelden

Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer, die öfter das Problem haben, dass ihre Firma nur unregelmäßig zahlt, darauf achten, dass man sich darüber informiert, welche alternativen Berufsaussichten und Perspektiven es gibt. Es lohnt sich auf die Dauer nicht, bei einer Firma zu arbeiten, die nicht in der Lage ist, konsequent und regelmäßig ein Gehalt zu bezahlen.

Nachdem der Arbeitgeber abgemahnt wurde und die entsprechende Arbeitsleistung verweigert wurde, ist ein weiterer Schritt erforderlich, den viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht auf dem Schirm haben. Es ist möglich, dass Zinsen verlangt werden können und zwar für den gesamten Zeitraum, in welchem der Arbeitgeber seinen Zahlungen nicht nachgekommen ist. Letztendlich muss eine Klage auf Schadenersatz verlangt werden, damit der Arbeitnehmer sein Gehalt zzgl. der entsprechenden Zinsen bezahlt bekommt.

Die Klare auf Zahlung gehört ebenfalls zum vollständigen Prozess, der hier entsprechend zu leisten ist. Sollte es dazu kommen, dass der Arbeitgeber gar nicht mehr bezahlen kann, ist es sinnvoll, dass Arbeitsverhältnis zu beenden und nach einem neuen Job zu suchen. In der Praxis kann die fristlose Kündigung eingereicht werden, weil Verträge von Seiten des Arbeitgebers nicht erfüllt worden sind. Schadenersatz kann ebenfalls gefordert werden.

Wichtig: Angestellte sollten in jedem Fall entsprechend eine Arbeitslosenmeldung vollziehen. Diese sorgt zum einen dafür, dass das Arbeitslosengeld bezogen werden kann und zum anderen dafür, dass natürlich auch entsprechende Versicherungen weiterbezahlt werden und eine Krankenversicherung besteht.

Unbedingt zu beachten gilt, dass man nicht zu schnell über das Ziel hinausschießen sollte. Wer bei seiner Firma arbeitet und hier glücklich ist und selbst absehen kann, dass in Zukunft das Geld wieder gezahlt wird, der sollte in jedem Fall entsprechend auch darauf achten, dass der richtige Ton getroffen wird. Wer die entsprechenden rechtlichen Schritte einleitet, kann gewiss sein, dass es gerade bei kleineren Unternehmen so ist, dass der Ton sich auf der Arbeit verschärfen kann. Bei größeren Firmen ist dies anders zu sehen, da die Wege größer sind und die Abteilungen größer sind. In der Praxis führt dies dazu, dass z.B. zur Personal- und Lohnabteilung weniger viel Kontakt besteht.

Wie bekomme ich Geld, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Wer durch Versäumnisse des Arbeitgebers in finanzielle Engpässe gerät, der kann zum Beispiel einen Kredit aufnehmen. Kredite sind im Alltag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein Problem. Darüber hinaus können auch Selbstständige und Freiberufler inzwischen Kredite aufnehmen, die in der Praxis von verschiedenen Kreditanbahnern vergeben werden.

  • Online Kredite aus dem Internet vergleichen
  • Private Darlehen prüfen
  • Von Reserven leben

Bevor ein Kredit abgeschlossen wird, ist es zu empfehlen, dass ein Online Kredit Vergleich in Österreich vollzogen wird.

Dieser führt dazu, dass in jedem Fall schnell ermittelt werden kann, welche Kreditsumme über welchen Zeitraum bei welchem Anbieter besonders günstig aufgenommen werden kann. Zu beachten ist, dass auf jeden Fall der effektive Jahreszinssatz p.a. unter die Lupe genommen wird. Dieser stellt alle Kosten des Kredites in einem Wert dar und ist in jedem Fall für den Vergleich bestens geeignet.

Die Alternative zu Krediten aus dem Internet sind meist private Darlehen. Diese können z.B. von Eltern, Freunden oder Bekannten aufgenommen werden. In der Praxis ist darauf zu achten, dass auch hier schriftliche Kreditverträge fixiert werden. Diese sind jedem Fall notwendig, da sie natürlich genau regeln, welche Kreditsumme aufgenommen wurde und über welchen Zeitraum diese zurückgezahlt werden soll. In den meisten Fällen werden Online Kredite ab 500 oder 1.000 Euro ermöglicht. Die Kreditlaufzeit liegt in der Regel zwischen 12 und 120 Monaten, so dass die Darlehen problemlos und schnell zurückgezahlt werden können. Häufig sind auch kostenlose Sondertilgungen möglich, die den Prozess der Rückzahlung sogar beschleunigen können.